Die novellierte GefStoffV bedeutet für Betriebe: Sie müssen sich über den Umgang mit Asbest informieren. Ein ZVEH-Webinar gab wichtige Tipps.
Mit dem Thema „Asbest“ setzt man sich selten freiwillig auseinander, sondern nur, wenn es unumgänglich ist. Für e-handwerkliche Betriebe aber ist genau das unumgänglich, denn häufig enthalten Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Bestandsbauten mit einem Baujahr vor 1993 Asbest.
Für Handwerksbetriebe bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand, denn wer Instandhaltungsarbeiten in einem Gebäude mit einem Baujahr vor 1993 ausführt, muss wichtige Regeln einhalten. War die Änderung und Erweiterung einer elektrischen Anlage dort, wo Asbest vermutet werden muss, bislang nicht erlaubt, so erlaubt die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nun auch Tätigkeiten der sogenannten funktionalen Instandhaltung. Das bedeutet: Elektrische Anlagen können geändert und auch erweitert werden. Dann aber müssen die Beschäftigten über eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge verfügen, entsprechend geschult sein und es muss das entsprechende Verfahren und Werkzeuge eingesetzt werden.
Um einen Überblick darüber zu geben, was genau e-handwerkliche Betriebe erwartet und drängende Fragen rund ums Thema „Asbest“ zu beantworten, bot der ZVEH am 29. September ein Webinar mit dem Titel „Asbest – Arbeiten im Bestand. Die neue Gefahrstoffverordnung“ an. Ein weiteres Webinar wird am 30. Oktober stattfinden.
Rund 160 Teilnehmende hatten sich Ende September eingewählt – eine Resonanz, die zeigt: Viele Betriebe befassen sich bereits jetzt mit diesem Thema. Ihnen lieferten Christian Heil, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (FEH NRW) und Vertreter des ZVEH im Arbeitskreis TRGS 519 sowie Matthias Plog von der BG ETEM in eineinhalb Stunden wichtige Informationen zum Umgang mit dem gefährlichen Baustoff.
Vom Asbest-Verbot und dem nationalen Asbest-Dialog über typische Asbest-Fundstellen bis hin zu den Gründen für die Novelle der GefStoffV – Christian Heil gab seinen Zuhörer/-innen einen Überblick über Hintergründe und Entwicklungen und hatte dabei vor allem einen wichtigen Tipp parat: „Spätestens ab 2027 ist mit Kontrollen auf Baustellen zu rechnen. Angesichts knapper Schulungsressourcen bedeutet das für Sie, dass Sie sich jetzt schon um die Schulung ihrer Mitarbeiter kümmern müssen. Gleiches gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge!“
Wie die Qualifizierungen aussehen, wer welche Schulungen zu absolvieren hat und für welchen Maßnahmenbereich welche Schulungen nachzuweisen sind – auch dazu gab es Infos von Christian Heil, der für den ZVEH bereits Schulungskonzepte vorbereitet hat. Darüber hinaus vermittelte Heil seinen Zuhörern einen Überblick über emissionsarme Verfahren und Schutzmaßnahmen, klärte auf, wie eine Kundenanfrage zu einer Sanierung künftig zu bearbeiten ist und ab welchem Baujahr Asbest im Gebäudebereich kein Thema mehr ist.
Auch hier sparte der Asbest-Experte nicht mit Tipps. So gab Heil seinen Zuhörern auch Argumente an die Hand, um Kunden davon zu überzeugen, nicht das billigste Angebot anzunehmen, sondern eine seriöse und qualifizierte Firma mit der Asbest-Sanierung zu beauftragen.
Matthias Plog wiederum ging in seinem Vortrag noch einmal auf die von Asbest ausgehenden Gefahren und Asbest-assoziierte Erkrankungen ein und machte deutlich: Beim Umgang mit dem Baustoff ist Vorsicht geboten. Am Ende der Veranstaltung blieb Zeit für Fragen an Heil und Plog – und die wurde rege genutzt. So wollten die Teilnehmenden nicht nur wissen, mit welchen Kosten für Beprobungen zu rechnen ist und wie man Staubbeutel aus Saugern entsorgen soll, sondern auch, ob die BG ETEM Kosten für Schulungen übernimmt.
Wer das erste Webinar verpasst hat: Am 30. Oktober findet ein weiteres Asbest-Webinar statt. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldung unter www.zveh.de/online-veranstaltungen
Wertvolle Infos zum Thema „Asbest“ enthält zudem der vom ZVEH aufgelegte Flyer. Er kann bei den Landesinnungsverbänden bezogen oder im Marketingpool der ArGe Medien im ZVEH (Log-in erforderlich) heruntergeladen werden.
Quelle: ZVEH
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